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Rücksendungen


Wichtige Hinweise zur Rückgabe von Gefahrgut

Einige Naturfarben sind nicht geruchs- und emissionsfrei, daher sind einige unserer Produkte für den Transport im Straßenverkehr als Gefahrgut laut Gefahrgut-Verordnung eingestuft und als solche auch gekennzeichnet. Die Gefahrgutvorschriften betreffen lediglich den Versand unserer Produkte, nicht jedoch deren Umgang.

Woran erkenne ich als Gefahrgut eingestufte Produkte?
Diese Produkte sind mit dementsprechenden Hinweisschildern auf dem Paket kenntlich gemacht worden und in den Unterlagen im Paket gekennzeichnet.
Alle Gefahrgutprodukte enthalten in der Produktbeschreibung im Webshop den Satz: "Anwendungs- und Gefahrguthinweise können Sie den Merkblättern entnehmen."

Wenn Sie ein Produkt an AURO zurücksenden:
Bitte melden Sie Ihre Rücksendung mit dem Widerrufsformular bei uns an.

Versender:
Gefahrgut-Produkte können Sie ausschließlich mit DHL Express an uns zurücksenden (Abgabe in Ihrer Postfiliale vor Ort).
Produkte, die kein Gefahrgut sind, werden von jedem Paketdienst verschickt.

Ihre Rücksendung schicken Sie auf eigene Rechnung und Verantwortung an:
AURO Pflanzenchemie AG
Alte Frankfurter Str. 211 A
38122 Braunschweig

Verpacken Ihrer Rücksendung:

Zum Versenden benutzen Sie bitte den Original-Karton, dieser ist mit allen ggf. notwendigen Hinweisschildern zum Versenden von Gefahrstoffen versehen.
Überkleben Sie nicht die Gefahrguthinweise, sondern kleben Sie den Adressaufkleber über den Versandaufkleber an Sie.

Gefahrgutlabels:
Unten finden Sie Labels zum Selbstausdrucken, falls Sie nicht den Originalkarton verwenden.

Wichtig ist auch, dass sichergestellt wird, dass sich das Produkt in dem Verpackungskarton nicht hin und herbewegt. Es ist wichtig zu vermeiden, dass Flüssigkeiten austreten können. Falls notwendig, verkleben Sie die Gebinde.

Darüberhinaus sollte das Produkt aufrecht und zentral in dem Karton platziert und Freiräume mit Füllmaterial ausgefüllt werden, um ein Verrutschen/ Bewegen der Gebinde während des Transportes zu vermeiden.
Hierzu ist geeignetes Füllmaterial aus geknülltem Zeitungspapier gut geeignet.

Eine genaue Packanleitung finden Sie in dieser Verfahrensanweisung des TÜV Nord.

Gefahrgutprodukte zurückschicken - Labels zum Ausdrucken und Aufkleben

Diese Kennzeichen dürfen nicht – auch nicht teilweise – überklebt oder anderweitig unkenntlich gemacht werden.
Das versandfertige Packstück darf mit allen Inhalten ein Bruttogewicht von 30 Kilogramm nicht überschreiten.

Label "Begrenzte Menge"

Die Außenverpackung wird gemäß 3.4 des ADR mit diesem Kennzeichen für begrenzte Menge in der entsprechenden Größe (10 x 10 cm) beklebt.

Laden Sie sich hier das PDF in Originalgrößer herunter, drucken Sie es aus und kleben Sie es auf den Rücksendekarton.

Label "Richtungspfeil"

Außerdem werden Richtungspfeile angebracht, da die Öffnungen der Innenverpackungen nicht von außen sichtbar sind.
Die Richtungspfeile sind mindestens an zwei gegenüberliegenden Seiten anzubringen.

Laden Sie sich hier das PDF in Originalgrößer herunter, drucken Sie es aus und kleben Sie es auf den Rücksendekarton.